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Luise Leininger Schule

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen Sigmaringen

Sonderpädagogischer Dienst

 

Unser Angebot zur Kooperation wendet sich an Eltern und Lehrer, deren Kinder allgemein bildende Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren anderer Fachrichtungen in unserem Einzugsgebiet besuchen.

Der sonderpädagogische Dienst unterstützt Sie in der Arbeit mit Kindern, die Lernschwierigkeiten haben und berät Sie bei der Förderung bzw. Klärung des optimalen Förderortes.

Die Kooperation kann folgende Bereiche umfassen:

Zusammenarbeit mit Eltern, Kind und Schule
Fachliche Beratung der Lehrer und Eltern
Sonderpädagogische Diagnostik Hospitation im Unterricht
Vermittlung bei Schüler-Eltern-Lehrer Gesprächen
Mitwirkung bei der Erstellung eines Förderkonzepts.
Mitwirkung bei der Beratung über den Förderort Zusammenarbeit mit Beratungslehrern und Sonderschullehrern Weitervermittlung an andere Institutionen (Ärzte, Therapeuten, usw.)

Der sonderpädagogische Dienst umfasst auch die Beratung und Überprüfung zur Feststellung des Förderbedarfes im Rahmen der Einschulung.

Ansprechpartner:

Luise Leininger Schule
Bilharzstr.12
72488 Sigmaringen
Tel: 07571/742161
Fax: 07571/742166
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Möglicher Ablauf des Kooperationsverfahrens:


1.
Der Lehrer der allgemein bildenden Schule bzw. Sonderschule informiert die Eltern über die Möglichkeit des sonderpädagogischen Dienstes.
Nach Einverständnis der Eltern wird diese Hilfe angefordert.


2. Im Rahmen des Beratungsauftrages versucht der sonderpädagogische Dienst ein ganzheitliches Bild der Gesamtsituation des Kindes zu erstellen.
- Beobachtungen im Unterricht,
- Gespräche mit allen Beteiligten
- Schulleistungsstests, informelle Überprüfungen, Intelligenztests u.a.m.


3. Die Ergebnisse aus den diagnostischen Verfahren werden den Eltern und Lehrern ausführlich erläutert und führen zu einer gemeinsamen Planung der Fördermöglichkeiten des Kindes.


4. Sind die Fördermöglichkeiten für das Kind vor Ort nicht ausreichend gegeben, berät und informiert der sonderpädagogische Dienst über weitere alternative Möglichkeiten zur Beschulung.

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